Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die jetzige Regelung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Ab 1. Januar 2009 gilt deshalb wieder die alte Pendlerpauschale, die bis Ende 2006 gültig war. Die Regelung ist rückwirkend und somit gibt’s Geld zurück.
Wer bekommt was?
Der Lohnsteuerhilfe Bayern schätzt das rund 16 bis 20 Millionen Deutsche vom BGH-Urteil betroffen sind. Alle Pendler, die bereits eine Steuererklärung für 2007 abgegeben haben und aufgrund der neuen Regelung nicht alle Kilometer geltend machen konnten, bekommen nun Geld zurück. Für manche ein warmer Regen nach der Weihnachtszeit.
Pendler mit mehr als 20 Kilometern zur Arbeit
Pendler die alle Kilometer angaben, konnten die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung nicht geltend machen. Durch das ausstehende BGH-Urteil waren alle Steuerbescheide vom Finanzamt vorläufig. Wer einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, bekam trotzdem sein Geld und ist nun quitt mit dem Finanzamt. Hätte das Verfassungsgericht für das Finanzamt entschieden, müssten diejenigen Geld zurückzahlen.
Wer zwar alle Kilometer angab, aber sich mit der neuen Regelung abfand, der bekommt nun automatisch vom Finanzamt Geld zurück. Bis Ende März 2009 will der Staat alle Pendler auszahlen.
Pendler mit weniger als 20 Kilometern zur Arbeit
Hier konnte niemand die Steuerlast senken durch Angabe der Kilometer, denn erst ab dem 21. Kilometer wurden 30 Cent angerechnet. Wer auch hier sich damit nicht zufrieden gab und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte, bekam sein Geld trotzdem. Hätte es aber zurückzahlen müssen, wenn das Verfassungsgericht gestern anders entschieden hätte.
Manche gaben den Weg zur Arbeit an und arrangierten sich damit kein Geld zu bekommen, sie können sich nun freuen. Es gibt bis Ende März 2009 Geld vom Finanzamt.
Pendler die keine Kilometer angaben
Wer aufgrund der vorläufigen Rechtslage keine Angaben zum Arbeitswegs gemacht hat, der hat es etwas schwieriger. Doch auch diejenigen kommen an ihr Geld, dazu muss unter Angabe der Steuernummer ein Brief an das Finanzamt gesendet werden.
Beispiel:
Betreff: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008“. Der Text könnte lauten: „Wegen der unsicheren Rechtslage habe ich in meiner Steuerklärung für 2007 keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geltend gemacht. Ich fuhr täglich 17 Kilometer. Hiermit beantrage ich, die Entfernungspauschale nachträglich zu berücksichtigen.“