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Monatsarchiv für Dezember 2008

AGB Vorlage für Tischler- und Schreinerbetriebe

Donnerstag, den 18. Dezember 2008

Der Holzwurm gibt kund, dass der Bundesverband Holz und Kunst­stoff (BHKH) im Zuge des Forderungssicherungsgesetz, welches zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neu gefasst hat.

Der Bundesverband empfiehlt seinen angehörigen Tischler- und Schreinereibetrieben die Verwendung der überarbeiteten AGB, dadurch sind die Betriebe besser durch Forderungsfälle geschützt.

Diese AGB können bestellt werden – 100 Stück kosten 15 Euro:

HKH Service + Produkt GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 – 27 90 70 0
Fax: 030 – 27 90 70 60
E-Mail: info@hkh.de
Internet: www.hkh.de

Tipp: Mehr dazu sowie zum Thema Holzbranche und Holzprodukte finden sie auf den Seiten des Holzwurms: Holzwurm-Page.de.

Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Mittwoch, den 17. Dezember 2008
Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Durch Handwerker erbrachte Leistungen sind seit 2006 steuerlich absetzbar. Bis zu 20 Prozent von 3000 Euro konnten steuerlich geltend gemacht werden, also maximal 600 Euro. Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerksleistungen, maximal ein fünftel von 6000 Euro.

Private Haushalte können also bis 1.200 Euro von der Steuer absetzen, nur viele wissen davon leider nichts. Der Bonus gilt für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ausschließlich der entstandenen Materialkosten. Bedeutet: Nur Arbeitsstunden, Maschinen- und Fahrtkosten sind abrechenbar.

Was müssen Sie oder Ihre Kunden beachten?

Die Leistungen müssen in der Wohnung oder im Haus des Mieters/Eigentümers erbracht werden. Arbeiten die bereits vorher in einer Werkstatt vollbracht wurden, dürfen nicht einbezogen werden.

Die erbrachten Leistungen müssen Sie entsprechend detailliert in der Rechnung ausweisen, aufgeschlüsselt nach Lohn- und anderen Kosten. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen. Damit Ihre Kunden die
Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können, sind die Rechnung und der Zahlungsnachweis beim Finanzamt einzureichen. Barzahlungen – auch gegen Quittung – werden nicht akzeptiert.

Beispiele für begünstigte Handwersleistungen

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen oder ähnliches
  • Reparatur/Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Reparatur/Austausch von Bodenbelägen
  • Reparatur/Wartung/Austausch von Heizungsanlagen
  • Modernisierung/Austausch der Einbauküche
  • Reparatur/Wartung von Haushaltsgeräten
  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Reparatur/Wartung von Hausanschlüssen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Informieren sie sich und ihre Kunden:

Änderungen bei Mini-Jobs

Dienstag, den 16. Dezember 2008

Für 2009 gibt es Änderungen für Unternehmen, die Mitarbeiter mit einem Minijob beschäftigen. Die Änderungen betreffen zum einen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung bei Mutterschaft sowie die Art des Meldeverfahrens.

Ihre Minijobber müssen Sie ab Januar dem Mini-Job-Zentrum melden, inhaltlich müssen folgende Angaben bei der Entgeldmeldung zusätzlich gemacht werden.

  • Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
  • Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Gefahrtarifstelle und Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dessen Gefahrtarif angewendet wird
  • unfallversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
  • geleistete Arbeitsstunden

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten von mittelstanddirekt.de.

Kostenloser Leitfaden zur Auswahl eines ERP-Systems

Donnerstag, den 11. Dezember 2008
Leitfaden ERP-Systeme

Leitfaden ERP-Systeme

Eine Orientierungshilfe für die Auswahl eines geeigneten ERP-Systems bietet ein Leitfaden des Netzwerk Elekronischer Geschäftsverkehr (NEG). Diese Informationen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Unternehmenssoftware helfen.

Mittels einer Enterprise Resource Planning (ERP) Software soll die Einsatzplanung vorhandener Ressourcen in einem Unternehmen koordiniert werden. Der Leitfaden und eine Marktstudie des NEG geben einen aktuellen Überblick, NEG bewertet verschiedene Open Source Softwaresysteme und bietet Hilfestellung bei der Auswahl. So läßt sich eine fundierte Entscheidung für KMUs treffen.

Marktstudie zu lizenzierten ERP-Systemen

Die Marktstudie beschreibt und bewertet zehn ERP-Lösungen für die Bereiche Handel, Dienstleistung, Produktion und Handwerksbetriebe. Durch die Darstellung grundlegender Methoden und Vorgehensmodelle wird die Grundlage für eine fundierte Auswahl und Einführung von ERP-Software geschaffen. Ausführlich wird der Funktionsumfang mittelstandsgeeigneter Lösungen beschrieben und erläutert, welche Prozesse des Unternehmens mit der Software unterstützt werden können. Mit Fokus auf Brancheneignung und Einsatzgröße werden damit konkrete Entscheidungshilfen gegeben.

Download Leitfaden: ERP-Lösungen auf der Basis von freier Software

Download Marktstudie: Folgt Mitte Dezember

Pendlerpauschale kommt zurück

Mittwoch, den 10. Dezember 2008

Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die jetzige Regelung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Ab 1. Januar 2009 gilt deshalb wieder die alte Pendlerpauschale, die bis Ende 2006 gültig war. Die Regelung ist rückwirkend und somit gibt’s Geld zurück.

Wer bekommt was?

Der Lohnsteuerhilfe Bayern schätzt das rund 16 bis 20 Millionen Deutsche vom BGH-Urteil betroffen sind. Alle Pendler, die bereits eine Steuererklärung für 2007 abgegeben haben und aufgrund der neuen Regelung nicht alle Kilometer geltend machen konnten, bekommen nun Geld zurück. Für manche ein warmer Regen nach der Weihnachtszeit.

Pendler mit mehr als 20 Kilometern zur Arbeit

Pendler die alle Kilometer angaben, konnten die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung nicht geltend machen. Durch das ausstehende BGH-Urteil waren alle Steuerbescheide vom Finanzamt vorläufig. Wer einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, bekam trotzdem sein Geld und ist nun quitt mit dem Finanzamt. Hätte das Verfassungsgericht für das Finanzamt entschieden, müssten diejenigen Geld zurückzahlen.

Wer zwar alle Kilometer angab, aber sich mit der neuen Regelung abfand, der bekommt nun automatisch vom Finanzamt Geld zurück. Bis Ende März 2009 will der Staat alle Pendler auszahlen.

Pendler mit weniger als 20 Kilometern zur Arbeit

Hier konnte niemand die Steuerlast senken durch Angabe der Kilometer, denn erst ab dem 21. Kilometer wurden 30 Cent angerechnet. Wer auch hier sich damit nicht zufrieden gab und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte, bekam sein Geld trotzdem. Hätte es aber zurückzahlen müssen, wenn das Verfassungsgericht gestern anders entschieden hätte.

Manche gaben den Weg zur Arbeit an und arrangierten sich damit kein Geld zu bekommen, sie können sich nun freuen. Es gibt bis Ende März 2009 Geld vom Finanzamt.

Pendler die keine Kilometer angaben

Wer aufgrund der vorläufigen Rechtslage keine Angaben zum Arbeitswegs gemacht hat, der hat es etwas schwieriger. Doch auch diejenigen kommen an ihr Geld, dazu muss unter Angabe der Steuernummer ein Brief an das Finanzamt gesendet werden.

Beispiel:

Betreff: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008“. Der Text könnte lauten: „Wegen der unsicheren Rechtslage habe ich in meiner Steuerklärung für 2007 keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geltend gemacht. Ich fuhr täglich 17 Kilometer. Hiermit beantrage ich, die Entfernungspauschale nachträglich zu berücksichtigen.“

Gewerbepark in Bochum auf altem Nokia-Standort

Dienstag, den 9. Dezember 2008

Nokia verkauft seinen Standort in Bochum an die Thelen-Gruppe, dort will Thelen – Betreiber vieler Gewerbeimmobilien – zukünftig rund 1000 Arbeitsplätze schaffen.

Auf dem ehemaligen Nokia-Gelände soll ein Gewerbepark entstehen, betreut durch den Immobilienentwickler und Bestandshalter Thelen. Der Kaufpreis und Details bleiben geheim, Nokia und Thelen haben Stillschweigen vereinbart.

Der Transfer der Gewerbeimmobilien ist im Rahmen des Projekts “Wachstum für Bochum” durchgeführt worden. Eine Initiative der Stadt Bochum und Nokia, da diese 2008 beschlossen ihre dort ansässige Niederlassung zu schliessen.

Im Zuge dieser Schliessung wurde die Transfergesellschaft PEAG gegründet, die für betroffene Mitarbeiter nach Möglichkeiten neuer Beschäftigung suchen soll.

Im Sommer fand Nokia bereits den ersten Investor für Teile dieses Standorts mit der Scanbull Vertical Images AG. Dazu im Artikel Nokia: “Wachstum für Bochum”-Programm erfolgreich mehr.

Quelle: Thelen-Gruppe kauft ehemaligen Nokia-Standort, RP-Online

Links: thelen-gruppe.de, nokia.de

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