Beiträge für Krankenkassen steigen auf 15,5 Prozent
Die gestrige Koalitionsrunde hat es entschieden. Ab 1. Januar steigen die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen einheitlich auf 15,5 Prozent. Als Ausgleich sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und die Höhe des Kindergelds steigt.
Für die Selbstständigen in den gesetzlichen Krankenkassen bedeutet diese Anhebung nicht unbedingt eine Erhöhung der Beiträge. Verlierer sind die Mitglieder günstiger Krankenkassen, nur 10 % der Beitragszahler sind in teureren Kassen versichert und können sich somit zu den Gewinnern zählen.
Ebenso betroffen sind die Arbeitgeber, auf die Ab- und Zuschläge in ähnlicher Höhe zukommen. Doch sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,9 Prozent und somit die Kosten für die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter.
Wer als Selbständiger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, sollte sich unbedingt über alle Neuregelungen für 2009 informieren. Neben den Beiträgen ändern sich unter anderem die Bedingungen für das Krankengeld. Rufen sie ihre Krankenkasse an.
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