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Archiv der Kategorie ‘Allgemein‘

Krankengeldanspruch für Selbständige wird wieder eingeführt

Dienstag, den 3. März 2009
Copyright by Claudia Hautumm / Pixelio

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Der zum 1. Januar 2009 gefallene Anspruch auf Krankengeld für Selbständige in gesetzlichen Krankenkassen soll noch in diesem Jahr neu geregelt werden, beschloss das Bundeskabinett Mitte Februar.

Ab 1. August wird der zuletzt entfallene Krankengeldanspruch für Selbstständige neu geregelt. Freiwillig versicherte Selbstständige sollen dann laut BMG einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das “gesetzliche” Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif absichern können. Für höhere oder früher einsetzende Krankengeldansprüche sollen Wahltarife geschaffen werden. Festgelegt wurde auch, dass Wahltarife künftig keine Altersstaffelungen mehr enthalten dürfen und bestehende Wahltarife mit Inkrafttreten der Neuregelung enden.

Für weitere Informationen gibt es auf www.freie-berufe.de (Infoblatt als PDF) oder

Interview mit Spreadshirt-Gründer Lukasz Gadowski

Mittwoch, den 11. Februar 2009

Lukasz Gadowski im Interview mit Turi2, der ehemalige Gründer von Spreadshirt interessiert sich heute mehr für den Aufbau neuer Unternehmen. Hier hilft er als Busisness-Angel.

Hier geht’s zum Interview mit Lukasz Gadowski

Netzwerken mit LinkedIn und Xing

Mittwoch, den 4. Februar 2009

Das Businessnetzwek LinkedIn bietet seinen Dienst ab heute in deutscher Sprache an. Ähnlich wie Xing dient das Netzwerk zur Kontaktaufnahme und dem Aufbau geschäftlicher Beziehungen. Fast drei Jahre sind vergangen, seit LinkedIn seinen Dienst plante auf deutsch umzusetzen.

KarriereStart in Dresden

Dienstag, den 20. Januar 2009
KarriereStart in Dresden

KarriereStart in Dresden

Am kommenden Freitag findet die 11. KarriereStart Messe in Dresden statt, geöffnet vom 23.-25. Januar. Über 320 Aussteller bieten Informationen und Tipps zum Karrierestart. Wer also mit Ideen schwanger geht um sich selbständig zu machen oder Orientierung für das zukünftige Berufsleben sucht, sollte dieses Wochenende nach Dresden fahren.

Die Hauptthemen der KarriereStart sind:

  • Berufsorientierung,
  • Ausbildung /Studium,
  • Weiterbildung / Personal,
  • Unternehmensentwicklung und
  • Existenzgründung

Die KarriereStart findet vom 23. bis 25. Januar 2009 in der Messe Dresden statt. Öffnungszeiten Freitag von 9 bis 18 Uhr, am Wochenende von 10 bis 18 Uhr. Eintritt 5 Euro, ermäßigt 3,50 Euro. Mehr unter www.messe-karrierestart.de und zur Online-Registrierung.

Messeprogramm, Auststellerliste

Selbstorganisation: Der Terminkalender

Dienstag, den 6. Januar 2009
Copyright by Claudia Hautumm / Pixelio

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Wer selbständig ist, hat viel zu tun. Arbeit ist zu erledigen, Kontakte zu pflegen und das eigene Privatleben nicht zu vernachlässigen. Hin und wieder fällt es jedem schwer alle Termine im Blick zu haben, manchmal wird ein Geburtstag verschwitzt oder ein Jahrestag vergessen. Abhilfe und eine Verbesserung der Organisation von Terminen schafft diese Checkliste für den Terminkalender.

  • Regelmäßige Termine sollten Sie gebündelt eintragen, also vermerken Sie am besten zu Jahresbeginn alle Geburtstage zu Monatsbeginn alle regelmäßigen Besprechungen etc.
  • Ordnen Sie allen zeitlich nicht näher festgelegten Tätigkeiten eine Priorität zu.
  • Geben Sie – sofern bekannt – die Termindauer immer mit an.
  • Sie sollten mit Verweisen arbeiten, so halten Sie die Einträge im Kalender selbst kurz: z. B. mit Verweisen auf Unterlagen in der Wiedervorlage, mit Verweisen auf Notizen zu einem Thema (die Notizen haben dann z. B. an anderer Stelle im Zeitplanbuch einen festen Ort).
  • Wenn Sie die Zeitleiste konsequent verwenden, markieren Sie die Termindauer deutlich mit einem Strich.
  • Private und berufliche Termine sollten Sie einheitlich farbig trennen.
  • Bei Treffen sollten Sie nicht nur Namen eingetragen, sondern auch den Grund und/oder stichpunktartig das Hauptziel des Treffens.
  • Haken Sie Erledigtes ab oder streichen Sie es durch.
  • Markieren Sie Geburtstage mit einem Sternchen (*).
  • Nicht Erledigtes sollten Sie bei Arbeitsende auf ein neues Datum übertragen.
  • Tragen Sie notwendige Arbeiten zur Wahrung der eingetragenen Frist rechtzeitig vor Fristtermin ein.
  • Der Einsatz sinnvoller Abkürzungen für häufig vorkommende Terminarten und Begriffe spart Platz und Zeit.
  • Sie sollten zu den Terminen auch immer die Telefonnummer des Gesprächspartners notieren (falls im Verzeichnis nicht vorhanden).
  • Nummer bzw. Name des Sitzungsraums wird immer zusammen mit dem Termin eingetragen.
  • Fahr- und andere Wegezeiten sollten Sie realistisch berücksichtigen.
  • Gleichartige Termine und Aufgaben sollten Sie zeitlich und räumlich gebündelt wahrnehmen bzw. bearbeiten.

Bei den Geburtstagen hat es sich bewährt das Geburtsjahr noch zu notieren, so vergessen Sie nie das Alter. So bleiben Peinlichkeiten erspart und Aufmerksamkeiten zu besonderen Anlässen kommen richtig an.

Haben Sie eigene Erfahrungen gemacht, die Sie anderen mitteilen möchten? Dann schreiben Sie hier einen Kommentar.

AGB Vorlage für Tischler- und Schreinerbetriebe

Donnerstag, den 18. Dezember 2008

Der Holzwurm gibt kund, dass der Bundesverband Holz und Kunst­stoff (BHKH) im Zuge des Forderungssicherungsgesetz, welches zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neu gefasst hat.

Der Bundesverband empfiehlt seinen angehörigen Tischler- und Schreinereibetrieben die Verwendung der überarbeiteten AGB, dadurch sind die Betriebe besser durch Forderungsfälle geschützt.

Diese AGB können bestellt werden – 100 Stück kosten 15 Euro:

HKH Service + Produkt GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 – 27 90 70 0
Fax: 030 – 27 90 70 60
E-Mail: info@hkh.de
Internet: www.hkh.de

Tipp: Mehr dazu sowie zum Thema Holzbranche und Holzprodukte finden sie auf den Seiten des Holzwurms: Holzwurm-Page.de.

Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Mittwoch, den 17. Dezember 2008
Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Durch Handwerker erbrachte Leistungen sind seit 2006 steuerlich absetzbar. Bis zu 20 Prozent von 3000 Euro konnten steuerlich geltend gemacht werden, also maximal 600 Euro. Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerksleistungen, maximal ein fünftel von 6000 Euro.

Private Haushalte können also bis 1.200 Euro von der Steuer absetzen, nur viele wissen davon leider nichts. Der Bonus gilt für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, ausschließlich der entstandenen Materialkosten. Bedeutet: Nur Arbeitsstunden, Maschinen- und Fahrtkosten sind abrechenbar.

Was müssen Sie oder Ihre Kunden beachten?

Die Leistungen müssen in der Wohnung oder im Haus des Mieters/Eigentümers erbracht werden. Arbeiten die bereits vorher in einer Werkstatt vollbracht wurden, dürfen nicht einbezogen werden.

Die erbrachten Leistungen müssen Sie entsprechend detailliert in der Rechnung ausweisen, aufgeschlüsselt nach Lohn- und anderen Kosten. Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen. Damit Ihre Kunden die
Kosten im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können, sind die Rechnung und der Zahlungsnachweis beim Finanzamt einzureichen. Barzahlungen – auch gegen Quittung – werden nicht akzeptiert.

Beispiele für begünstigte Handwersleistungen

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen oder ähnliches
  • Reparatur/Austausch von Fenstern und Türen
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Reparatur/Austausch von Bodenbelägen
  • Reparatur/Wartung/Austausch von Heizungsanlagen
  • Modernisierung/Austausch der Einbauküche
  • Reparatur/Wartung von Haushaltsgeräten
  • Maßnahmen der Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Reparatur/Wartung von Hausanschlüssen

Weitere Informationen erhalten Sie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Informieren sie sich und ihre Kunden:

Änderungen bei Mini-Jobs

Dienstag, den 16. Dezember 2008

Für 2009 gibt es Änderungen für Unternehmen, die Mitarbeiter mit einem Minijob beschäftigen. Die Änderungen betreffen zum einen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung bei Mutterschaft sowie die Art des Meldeverfahrens.

Ihre Minijobber müssen Sie ab Januar dem Mini-Job-Zentrum melden, inhaltlich müssen folgende Angaben bei der Entgeldmeldung zusätzlich gemacht werden.

  • Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
  • Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Gefahrtarifstelle und Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, dessen Gefahrtarif angewendet wird
  • unfallversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
  • geleistete Arbeitsstunden

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten von mittelstanddirekt.de.

Kostenloser Leitfaden zur Auswahl eines ERP-Systems

Donnerstag, den 11. Dezember 2008
Leitfaden ERP-Systeme

Leitfaden ERP-Systeme

Eine Orientierungshilfe für die Auswahl eines geeigneten ERP-Systems bietet ein Leitfaden des Netzwerk Elekronischer Geschäftsverkehr (NEG). Diese Informationen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Auswahl geeigneter Unternehmenssoftware helfen.

Mittels einer Enterprise Resource Planning (ERP) Software soll die Einsatzplanung vorhandener Ressourcen in einem Unternehmen koordiniert werden. Der Leitfaden und eine Marktstudie des NEG geben einen aktuellen Überblick, NEG bewertet verschiedene Open Source Softwaresysteme und bietet Hilfestellung bei der Auswahl. So läßt sich eine fundierte Entscheidung für KMUs treffen.

Marktstudie zu lizenzierten ERP-Systemen

Die Marktstudie beschreibt und bewertet zehn ERP-Lösungen für die Bereiche Handel, Dienstleistung, Produktion und Handwerksbetriebe. Durch die Darstellung grundlegender Methoden und Vorgehensmodelle wird die Grundlage für eine fundierte Auswahl und Einführung von ERP-Software geschaffen. Ausführlich wird der Funktionsumfang mittelstandsgeeigneter Lösungen beschrieben und erläutert, welche Prozesse des Unternehmens mit der Software unterstützt werden können. Mit Fokus auf Brancheneignung und Einsatzgröße werden damit konkrete Entscheidungshilfen gegeben.

Download Leitfaden: ERP-Lösungen auf der Basis von freier Software

Download Marktstudie: Folgt Mitte Dezember

Pendlerpauschale kommt zurück

Mittwoch, den 10. Dezember 2008

Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die jetzige Regelung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Ab 1. Januar 2009 gilt deshalb wieder die alte Pendlerpauschale, die bis Ende 2006 gültig war. Die Regelung ist rückwirkend und somit gibt’s Geld zurück.

Wer bekommt was?

Der Lohnsteuerhilfe Bayern schätzt das rund 16 bis 20 Millionen Deutsche vom BGH-Urteil betroffen sind. Alle Pendler, die bereits eine Steuererklärung für 2007 abgegeben haben und aufgrund der neuen Regelung nicht alle Kilometer geltend machen konnten, bekommen nun Geld zurück. Für manche ein warmer Regen nach der Weihnachtszeit.

Pendler mit mehr als 20 Kilometern zur Arbeit

Pendler die alle Kilometer angaben, konnten die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung nicht geltend machen. Durch das ausstehende BGH-Urteil waren alle Steuerbescheide vom Finanzamt vorläufig. Wer einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, bekam trotzdem sein Geld und ist nun quitt mit dem Finanzamt. Hätte das Verfassungsgericht für das Finanzamt entschieden, müssten diejenigen Geld zurückzahlen.

Wer zwar alle Kilometer angab, aber sich mit der neuen Regelung abfand, der bekommt nun automatisch vom Finanzamt Geld zurück. Bis Ende März 2009 will der Staat alle Pendler auszahlen.

Pendler mit weniger als 20 Kilometern zur Arbeit

Hier konnte niemand die Steuerlast senken durch Angabe der Kilometer, denn erst ab dem 21. Kilometer wurden 30 Cent angerechnet. Wer auch hier sich damit nicht zufrieden gab und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte, bekam sein Geld trotzdem. Hätte es aber zurückzahlen müssen, wenn das Verfassungsgericht gestern anders entschieden hätte.

Manche gaben den Weg zur Arbeit an und arrangierten sich damit kein Geld zu bekommen, sie können sich nun freuen. Es gibt bis Ende März 2009 Geld vom Finanzamt.

Pendler die keine Kilometer angaben

Wer aufgrund der vorläufigen Rechtslage keine Angaben zum Arbeitswegs gemacht hat, der hat es etwas schwieriger. Doch auch diejenigen kommen an ihr Geld, dazu muss unter Angabe der Steuernummer ein Brief an das Finanzamt gesendet werden.

Beispiel:

Betreff: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008“. Der Text könnte lauten: „Wegen der unsicheren Rechtslage habe ich in meiner Steuerklärung für 2007 keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geltend gemacht. Ich fuhr täglich 17 Kilometer. Hiermit beantrage ich, die Entfernungspauschale nachträglich zu berücksichtigen.“

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