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Gewerbliches Mietrecht: Kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei schwerer Krebserkrankung

Mittwoch, den 1. Oktober 2008
Copyright by tarudeone / Pixelio

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Ein interessantes und auf den ersten Blick ungerechtes Urteil für den Mieter einer Gewerbeimmobilie. Selbst bei Tod kann der Mietvertrag nicht fristlos gekündigt werden. Der Vertrag geht auf den Erben über, das Oberlandesgericht Düsseldorf empfiehlt, sich in diesem Falle einen Untermieter zu suchen. Nun aber zum Sachverhalt und dem anschließenden Urteil des OL.

Ein Mieter, der Gewerberäume angemietet hat, kann nicht fristlos wegen einer
schweren Krebserkrankung kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Der Kläger hatte in Mühlheim/Ruhr Gewerberäume angemietet und dort ein kleines Einzelhandelsgeschäft (Geschenkartikel) betrieben. Er wollte das bis Ende Februar 2009 laufende Mietverhältnis vorzeitig aus wichtigem Grund fristlos zum 29. September 2007 kündigen: Er leide an einer schweren Krebserkrankung und könne deshalb sein Geschäft nicht mehr betreiben.

Der 24. Zivilsenat hat festgestellt, dass dem Kläger kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zusteht. Der Mieter trage das persönliche Verwendungsrisiko für die Mieträume und zwar auch dann, wenn er langfristig angemietete Gewerberäume aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen könne (vgl. § 537 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). So ende auch mit dem Tod eines Mieters nicht das Mietverhältnis, sondern gehe auf den Erben über. Selbst im Wohnungsmietrecht, das - anders als das hier anwendbare gewerbliche Mietrecht - besondere Schutzbestimmungen zugunsten eines Wohnungsmieters vorsehe, stehe einem Mieter kein Recht zur fristlosen Kündigung zu (vgl. § 564 Bürgerliches Gesetzbuch: Kündigungsfrist 1 Monat).

Nach Überzeugung des Senats sei es auch nicht treuwidrig, wenn der Vermieter an dem Vertrag festhalte. Im Übrigen könne der Mieter sein Risiko dadurch begrenzen, dass er die Räume untervermiete. Einer Untervermietung dürfe ein Vermieter nur aus wichtigem Grund widersprechen.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf Aktenzeichen I-24 W 53/08

Gewerbeimmobilie statt Atelier

Dienstag, den 6. Mai 2008

Berlin als selbsternannte Kunstmetropole zieht jährlich viele neue Künstler an. Die Stadt scheint für junge Künstler ein interessanter und kreativer Ort zum leben und arbeiten zu sein. Doch es wird eng im hippen Berlin. (more…)

Absicherung gegen Mietausfälle bei Gewerbeimmobilien

Dienstag, den 15. Januar 2008

Bisher war es in Deutschland schwierig, sich gegen Mietausfälle bei Gewerbeimmobilien, z.B. durch Leerstand, abzusichern. Jetzt kann man sich als Gewerbeimmobilien-Eigentümer entsprechend absichern. Durch eine Versicherung des Schweizer Unternehmens Saska ist es möglich, das Risiko abzusichern, wobei für jeden einzelnen Mietvertrag die Versicherung abgeschlossen werden muss.

Anhaltende Nachfrage nach Logistikimmobilien

Samstag, den 12. Januar 2008

In Deutschland hält nach Auskunft von Martin Schachner-Blume, Senior Consultant bei der Dr. Lübke GmbH, die Nachfrage an Logistikimmobilien an. Momentan seien Investoren bereits, bis zum 14-fachen der Jahresmiete des Objektes zu gehen, wenn langfristige Mietverträge vorliegen. eine große Nachfrage bestehe derzeit für Logistikhallen ab 10.000 qm².

Sony verkauft nicht

Mittwoch, den 9. Januar 2008

Nach Angaben der Berliner Morgenpost hat Sony seine Immobile am Potsdamer Platz wieder vom Markt genommen. Das Sony Center war laut Insidern zu einem Kaufpreis von zunächst 850 Mio. und später  800 Mio. Euro angeboten worden. Es fand sich aber anscheinend kein Käufer.

Kirche verteuert Gewerberäume

Freitag, den 14. Dezember 2007

Im Evangelische Dekanat München sieht man sich gezwungen, die Mieten für Wohnungen und Gewerberäume auf das Marktpreisniveau hochzusetzen. Der Grund dafür ist eine Dekanantsumlage, die von 2009 an von den Gemeinden zum ersten Mal abgeführt werden muss.

Das zwingt zu einem Sparkurs, welchen natürlich auch die Mieter der Gewerberäume zu spüren bekommen.

Pimp my Gewerberaum

Dienstag, den 4. Dezember 2007

In Brandenburg an der Havel hat sich das Stadtmarketing eine recht originelle Idee ausgedacht. Leerstehende Gewerberäume werden unentgeltlich an Künstler vermietet, die während des Zeitraumes des Leerstandes die Räume mit kreativen Ideen füllen. Das kommt nicht nur dem Stadtbild zugute.  Wenn man an den Home-Staging Trend aus den USA denkt, wo es darum geht zu vermietende oder zu verkaufende Immobilien durch eine schöne Ausstattung “Aufzuhübschen”, verfolgt die Zwischenüberlassung für Künstler einen ähnlichen  Zweck. Die künstlerische Nutzung kann auch Möglichkeiten aufzeigen, wie die Gewerberäume genutzt werden können.

Neuer Trend: Büro Outsourcing

Samstag, den 24. November 2007

Es gibt einen neuen Trend bei der Anmietung von Gewerberäumen. Er nennt sich Büro-Outsourcing oder Büro auf Zeit. Grundgedanke ist, dass die Mitarbeiter flexibel auch an anderen Orten eignesetzt werden können.

Im Gegensatz zur normalen Anmietung von Gewerberäumen wird hier nicht nur der Raum bereitgestellt, sondern die komplette Ausstattung. von den Büromöbeln bis hin zum Videokonferenzraum ist alles vorhanden, so dass potentielle Anmieter sofort los arbeiten können.

Gewerbehallen finden

Freitag, den 23. November 2007

Ein Büro ist ja verhältnismäßig einfach gefunden. Was aber ist, wenn man für sein Unternehmen eine Gewerbehalle benötigt, und diese nicht erst selbst errichten möchte? Egal ob aus Kostengründen oder weil es schlichtweg einen zu hohen Zeitverlust bedeuten würde. Wer also eine Gewerbehalle anmieten möchte, kann diese Gewerbehallen-Suche nutzen, um die optimale Halle für sein  Vorhaben zu finden. In der Gegend, die ihm am meisten zusagt.

Wohin mit dem Unternehmen

Mittwoch, den 21. November 2007

Für den Geschäftserfolg kann eine Frage entscheidend sein, die von vielen Existenzgründern vernachlässigt wird. Welcher Standort ist für mein Unternehmen der Ideale? Um das beurteilen zu können, muss man die Vorteile kennen, die mögliche Standorte in Deutschland zu bieten haben. Für eine grundsätzliche Übersicht nach Bundesländern sortiert, kann man sich kostenlos bei dieser Übersicht zu Gewerbestandorten informieren.

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  • Frank Seiler: Hallo Webseiter, ein Fehler meinerseits, die Änderungen sind zum 1.1.2007 (siehe Update) erfolgt....
  • Webseiter: “gleichviel welcher Form” sagt mir nun erstmal wenig, um nicht zu sagen gar nichts....
  • Jens: Das finde ich absolut richtig. Schließlich hat der Mieter den Vertrag vor der Veränderung unterschrieben, und...
  • Frank Seiler: Wer also vorhat eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen: Grafik ausdrucken und in die Hosentasche...
  • Gerhard Spannbauer: Finde ich prima, leider tummeln sich in der Branche viele Glücksritter, die auf das schnelle...