Krankengeldanspruch für Selbständige wird wieder eingeführt
Der zum 1. Januar 2009 gefallene Anspruch auf Krankengeld für Selbständige in gesetzlichen Krankenkassen soll noch in diesem Jahr neu geregelt werden, beschloss das Bundeskabinett Mitte Februar.
Ab 1. August wird der zuletzt entfallene Krankengeldanspruch für Selbstständige neu geregelt. Freiwillig versicherte Selbstständige sollen dann laut BMG einen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das “gesetzliche” Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif absichern können. Für höhere oder früher einsetzende Krankengeldansprüche sollen Wahltarife geschaffen werden. Festgelegt wurde auch, dass Wahltarife künftig keine Altersstaffelungen mehr enthalten dürfen und bestehende Wahltarife mit Inkrafttreten der Neuregelung enden.
Für weitere Informationen gibt es auf www.freie-berufe.de (Infoblatt als PDF) oder
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