Update: Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur
Für die gewerbliche Korrespondenz müssen seit dem 1.07.2008 1.1.2007 (siehe Update) Pflichtangaben zum Unternehmen angeführt werden. Laut Immobilienverband Deutschland IVD sind Abmahnwellen bereits unterwegs, sodass hier Handlungsbedarf besteht.
Zum 1.07.2008 1.1.2007 (siehe Update) wurden die Regelungen zu Pflichtangaben in Geschäftsbriefen geändert, es wurde der Passus „gleichviel welcher Form“ hinzugefügt und somit die E-Mail-Signatur mit novelliert. Die Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur unterliegen bestimmten Vorschriften und müssen folgende Angaben enthalten, sonst besteht die Gefahr das Wettbewerber durch Abmahnungen ein Zwangsgeld erwirken können.
Pflichtangaben E-Mail-Signatur
- Rechtsform und Sitz der Gesellschaft
- Registergericht des Sitzes und die Handelsregisternummer
- Alle Geschäftsführer mit einem Nachnahmen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
- Falls ein Aufsichtsrat existiert, den Vorsitzenden angeben
- Bei Angaben zum Kapital, das Stammkapital und Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
Die für eine GmbH gesetzliche Formulierung findet sich im Gesetz über elektronische Handelsregister § 35a GmbHG (für AG’s gilt § 80 AktG).
UPDATE
Mir ist ein Fehler unterlaufen, die Angabe des Datums stimmt nicht. Wie es dazu kam, kann ich nicht nachvollziehen. In meiner Quelle steht eindeutig: “ab dem 01.01.2007 die Regelungen zu Pflichtangaben in Geschäftsbriefen geändert”. Lag’s am Alkohol oder am mangelnden Schlaf? Blind wie ‘ne Kuh.
Meine Nachricht bezieht sich also auf eine Änderung die 1½ Jahre zurückliegt, dennoch gilt der Inhalt. Es existieren seit 10.11.2006 gesetzliche Regelungen zur Pflichtangabe, es kamen im Nachhinein “formale Anforderungen für Geschäftsbriefe” hinzu. Diese gelten ab 1. Januar 2007 und schliessen die E-Mail-Signaturen nun mit ein.
Also keine Änderungen zum 1.7.2008 für E-Mail-Signaturen. Witzig finde ich daran, dass das neue Datum im Netz die Runde macht und ohne Prüfung übernommen wurde. Positiv gesehen spricht dies für die Glaubwürdigkeit des Gewerberaume-Blogs.
Empfehlung: Vorlagen (Muster) für die meisten Geschäftsformen, auch Einzelunternehmen.
Tags: E-Mail, Gesetze, Korrespondenz


Am 15. August 2008 um 11:40 Uhr
[...] Blog von Gewerberaeume.net gibt eine schöne Übersicht der notwendig eMail-Angaben. Wer das ignoriert könnte, [...]
Am 15. August 2008 um 12:21 Uhr
[...] Pflichtangaben in der E-Mail Signatur seit 01.07.08 [...]
Am 15. August 2008 um 13:05 Uhr
“gleichviel welcher Form” sagt mir nun erstmal wenig, um nicht zu sagen gar nichts. Grundsätzlich gibt es die Signaturpflicht im gewerblichen E-Mail Verkehr ja schon seit 10.11.2006 . Aus diesem Artikel hier geht – zumindest für mein Verständnis (das mag durchaus ien limitierender Faktor sein
) – nicht hervor, für wen sich nun genau was ändert.
Siehe den Artikel “Abmahnsichere Geschäfts-E-Mail” auf Heise.
Am 21. August 2008 um 11:59 Uhr
Hallo Webseiter,
ein Fehler meinerseits, die Änderungen sind zum 1.1.2007 (siehe Update) erfolgt.
Gruß Frank