Gewerberäume in der Mietwohnung
Mittwoch, den 5. Dezember 2007Einige Gewerbetreibende wollen Geld sparen, indem sie ihr Gewerbe in den eigenen Mieträumen unterbringen. Oft reicht ja ein Telefon und ein Schreibtisch schon aus, um mit einem eigenen Gewerbe zu starten.
Ein solches Vorgehen kann aber zu Problemen führen. In vielen Mietverträgen findne sich Klauseln, die das Betreiben eines Gewerbes in den Mieträumen untersagen oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig machen. Der Vermieter wird sich eine solche Genehmigung im Zweifelsfall durch eine Anhebung der Miete entlohnen lassen.
Unabhängig vom Vermieter gibt es Regelungen für Wohngegenden, dass dort das Betreiben eines Gewerbes verboten oder nur eine bestimmter Teil der Fläche als Gewerberaum genutzt werden darf. Oft ist dies in Wohngebieten die Hälfte der Fläche des Hauses. Ein Verstoß wird nicht nur für den Vermieter teuer, sondern auch für den Mieter.
