Gewerberechtsänderung in NRW
Dienstag, den 6. November 2007In NRW ist seit dem ersten November das Widerspruchsrecht gegen Behördenbescheide eingeschränkt. Davon ist auch das Gewerberecht betroffen. Statt eines Widerspruchs ist nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht notwendig. Damit sind für die betroffenen Bürger deutlich höhere Kosten verbunden. Begründet wurde die Beschneidung des Widerspruchsrechts damit, dass lediglich bis zu 15 Prozent der Widersprüche erfolgreich seien.
