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BGH-Urteil zu Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen

Freitag, den 30. Januar 2009
Copyright by tarudeone / Pixelio

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DFV: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Franchise-Wirtschaft

Berlin (21.01.2009) – BGH entscheidet Grundsatzfrage zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen – Alleinbezugsrecht des Franchise-Nehmers und Behandlung von Einkaufsvorteilen abschließend geregelt.

Der Kartellsenat des BGH hat mit Beschluss vom 11. November 2008 (KvR 17/08) abschließend die kartellrechtliche Behandlung von Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen geregelt. Nach dem im Januar 2009 veröffentlichtem BGH Beschluss ist eine hundertprozentige Bezugsbindung mit einer nicht vollständigen Weitergabe von Einkaufvorteilen grundsätzlich keine unbillige Behinderung des Franchise-Nehmers.

Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) finden sie hier.

Pendlerpauschale kommt zurück

Mittwoch, den 10. Dezember 2008

Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die jetzige Regelung der Pendlerpauschale mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Ab 1. Januar 2009 gilt deshalb wieder die alte Pendlerpauschale, die bis Ende 2006 gültig war. Die Regelung ist rückwirkend und somit gibt’s Geld zurück.

Wer bekommt was?

Der Lohnsteuerhilfe Bayern schätzt das rund 16 bis 20 Millionen Deutsche vom BGH-Urteil betroffen sind. Alle Pendler, die bereits eine Steuererklärung für 2007 abgegeben haben und aufgrund der neuen Regelung nicht alle Kilometer geltend machen konnten, bekommen nun Geld zurück. Für manche ein warmer Regen nach der Weihnachtszeit.

Pendler mit mehr als 20 Kilometern zur Arbeit

Pendler die alle Kilometer angaben, konnten die ersten 20 Kilometer in der Steuererklärung nicht geltend machen. Durch das ausstehende BGH-Urteil waren alle Steuerbescheide vom Finanzamt vorläufig. Wer einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, bekam trotzdem sein Geld und ist nun quitt mit dem Finanzamt. Hätte das Verfassungsgericht für das Finanzamt entschieden, müssten diejenigen Geld zurückzahlen.

Wer zwar alle Kilometer angab, aber sich mit der neuen Regelung abfand, der bekommt nun automatisch vom Finanzamt Geld zurück. Bis Ende März 2009 will der Staat alle Pendler auszahlen.

Pendler mit weniger als 20 Kilometern zur Arbeit

Hier konnte niemand die Steuerlast senken durch Angabe der Kilometer, denn erst ab dem 21. Kilometer wurden 30 Cent angerechnet. Wer auch hier sich damit nicht zufrieden gab und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellte, bekam sein Geld trotzdem. Hätte es aber zurückzahlen müssen, wenn das Verfassungsgericht gestern anders entschieden hätte.

Manche gaben den Weg zur Arbeit an und arrangierten sich damit kein Geld zu bekommen, sie können sich nun freuen. Es gibt bis Ende März 2009 Geld vom Finanzamt.

Pendler die keine Kilometer angaben

Wer aufgrund der vorläufigen Rechtslage keine Angaben zum Arbeitswegs gemacht hat, der hat es etwas schwieriger. Doch auch diejenigen kommen an ihr Geld, dazu muss unter Angabe der Steuernummer ein Brief an das Finanzamt gesendet werden.

Beispiel:

Betreff: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008“. Der Text könnte lauten: „Wegen der unsicheren Rechtslage habe ich in meiner Steuerklärung für 2007 keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geltend gemacht. Ich fuhr täglich 17 Kilometer. Hiermit beantrage ich, die Entfernungspauschale nachträglich zu berücksichtigen.“

Kurzinfo: Keine Mieterhöhung für Schönheitsreparaturen möglich

Mittwoch, den 9. Juli 2008

Auf dem neuen Nachrichtenportal von Immobilien Scout24 tickert gerade eine sehr interessante Nachricht rein. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BHG) hat eine gewonnene Klage eines Vermieters am Landgericht Düsseldorf für ungültig entschieden. (weiterlesen…)

Doppelt vermietete Gewerberäume

Mittwoch, den 2. Januar 2008

Das Kammergericht Berlin hat sich zur Problematik von doppelt vermieteten Gewerberäumen und Mieträumen geäußert (Az.: 8 W 7/07). Schließt ein Vermieter mit zwei Mietern einen Vertrag über ein Mietobjekt ab, kann sich der Vermieter aussuchen, welchem Mieter er das Objekt übersetzt. Dabei spielt die Reihenfolge, in der die Mietverträge abgeschlossen wurden, keine Rolle. Der Mieter, der das Objekt nicht nutzen kann bleibt dann nur eine Klage auf Schadensersatz.

Das ist selbst dann der Fall, wenn das Mietobjekt wegen Sanierung von einem Mieter geräumt wird und er bei seiner Rückkehr einen anderen Mieter in den sanierten Gewerberäumen vorfindet.

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