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Urteil zu Schönheitsreparaturen in Gewerberäumen

Montag, den 29. Oktober 2007

Das Kammergericht Berlin hat in diesem Jahr geurteilt, dass die Bezeichnung “fachgerecht” nicht ausreicht, um Schönheitsreparaturen in einer Gewerbe-Immobilie zu bemängeln. Es fordert vom Vermieter viel mehr konkrete Angaben, was der Mieter genau nachzubessern hat. Ansonsten läuft der Anspruch des Vermieters ins Leere.

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  • Frank Seiler: Hallo Webseiter, ein Fehler meinerseits, die Änderungen sind zum 1.1.2007 (siehe Update) erfolgt....
  • Webseiter: “gleichviel welcher Form” sagt mir nun erstmal wenig, um nicht zu sagen gar nichts....
  • Jens: Das finde ich absolut richtig. Schließlich hat der Mieter den Vertrag vor der Veränderung unterschrieben, und...
  • Frank Seiler: Wer also vorhat eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen: Grafik ausdrucken und in die Hosentasche...
  • Gerhard Spannbauer: Finde ich prima, leider tummeln sich in der Branche viele Glücksritter, die auf das schnelle...