Urteil zu Schönheitsreparaturen in Gewerberäumen
Montag, den 29. Oktober 2007Das Kammergericht Berlin hat in diesem Jahr geurteilt, dass die Bezeichnung “fachgerecht” nicht ausreicht, um Schönheitsreparaturen in einer Gewerbe-Immobilie zu bemängeln. Es fordert vom Vermieter viel mehr konkrete Angaben, was der Mieter genau nachzubessern hat. Ansonsten läuft der Anspruch des Vermieters ins Leere.
