BGH-Urteil zu Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen
Freitag, den 30. Januar 2009DFV: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Franchise-Wirtschaft
Berlin (21.01.2009) – BGH entscheidet Grundsatzfrage zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen – Alleinbezugsrecht des Franchise-Nehmers und Behandlung von Einkaufsvorteilen abschließend geregelt.
Der Kartellsenat des BGH hat mit Beschluss vom 11. November 2008 (KvR 17/08) abschließend die kartellrechtliche Behandlung von Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen geregelt. Nach dem im Januar 2009 veröffentlichtem BGH Beschluss ist eine hundertprozentige Bezugsbindung mit einer nicht vollständigen Weitergabe von Einkaufvorteilen grundsätzlich keine unbillige Behinderung des Franchise-Nehmers.
Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) finden sie hier.

