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BGH-Urteil zu Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen

Freitag, den 30. Januar 2009
Copyright by tarudeone / Pixelio

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DFV: Mehr Rechtssicherheit für deutsche Franchise-Wirtschaft

Berlin (21.01.2009) – BGH entscheidet Grundsatzfrage zur Weitergabe von Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen – Alleinbezugsrecht des Franchise-Nehmers und Behandlung von Einkaufsvorteilen abschließend geregelt.

Der Kartellsenat des BGH hat mit Beschluss vom 11. November 2008 (KvR 17/08) abschließend die kartellrechtliche Behandlung von Einkaufsvorteilen in Franchise-Systemen geregelt. Nach dem im Januar 2009 veröffentlichtem BGH Beschluss ist eine hundertprozentige Bezugsbindung mit einer nicht vollständigen Weitergabe von Einkaufvorteilen grundsätzlich keine unbillige Behinderung des Franchise-Nehmers.

Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) finden sie hier.

Betriebskosten und Gewerbemiete

Samstag, den 17. November 2007

Ab und zu möchte ich an dieser Stelle auch Urteile aus dem Gewerberecht vorstellen. Das sind aktuelle Urteile und ein paar sog. Klassiker.

Ein wichtiges Urteil stammt vom Landgericht Berlin aus dem Jahr 199. Es geht um die Betriebskosten und Gewerbemiete. Es ist sinnvoll, es zu kennen. Hier ist der Link zu dem Gewerberechtsurteil.

Urteil zu Schönheitsreparaturen in Gewerberäumen

Montag, den 29. Oktober 2007

Das Kammergericht Berlin hat in diesem Jahr geurteilt, dass die Bezeichnung “fachgerecht” nicht ausreicht, um Schönheitsreparaturen in einer Gewerbe-Immobilie zu bemängeln. Es fordert vom Vermieter viel mehr konkrete Angaben, was der Mieter genau nachzubessern hat. Ansonsten läuft der Anspruch des Vermieters ins Leere.

Erbbaurecht zählt nicht als Gewerbe

Freitag, den 12. Oktober 2007

Normalerweise gilt: Wer mehr als drei Grundstücke verkauft, muss dafür Steuern zahlen. Es gilt die sogenannte “Drei-Objekt-Grenze”. Der BGH hat nun festgelegt, dass Erbbaurecht nicht unter diese Objekt-Regel fällt.  Hier der Link zu dem vollständigen Urteil.

Neues Urteil zu Gewerberäumen

Samstag, den 6. Oktober 2007

Das OLG Hamm hat den Vermieter einer Spielhalle dazu verurteilt, dafür zu sorgen, dass in der Spielhalle bei einer Außentemperatur von 32 Grad Celsius die Innentemperatur nicht 26 Grad übersteigt. Bei einem Anstieg der Außentemperatur muss der Abstand von 6 Grad Celsius zur Innentemperatur gewahrt bleiben.  Sonst liegt ein Mangel vor, den der Vermieter beseitigen muss. Das Gericht orientiert sich bei seiner Entscheidung an der Arbeitsstättenverordnung, nach der in Arbeitsräumen in der Regel eine Temperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten werden soll.

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