Wir möchten an dieser Stelle einen einführenden Überblick über die verschiedenen Rechtsformen geben. Bitte beachten Sie, dass die Beschreibungen sich auf deutsches Recht beziehen. Die steuerrechtlichen Unterschiede zwischen den Rechtsformen sind recht komplex. Eine Darstellung hier würde den Rahmen sprengen. Bei Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt ihres Vertrauens.
Man unterscheidet zunächst zwischen Einzelunternehmen und Mehrpersonengesellschaften. Unternehmen können allein oder von mehreren Personen gemeinsam gegründet werden. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person gegründet werden. Einige Gesellschaftsformen lassen ebenfalls die Gründung durch nur eine Person zu. Als Beispiel sei hier die Kapitalgesellschaft genannt.