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Das Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist im Sinne des Handelsgesetzbuches das Unternehmen eines einzelnen Kaufmannes.

Die Gründung ist formlos. Der Vorteil für den Kaufmann ist, dass er Gewinne nicht mit anderen teilen muss. Er kann zudem alle das Unternehmen betreffenden Entscheidungen allein treffen. Ein Mindestkapital ist für die Gründung nicht notwendig.

Nachteilig ist, dass er allein und mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Es ist schwieriger als bei einer AG, Kapital für das Unternehmen zu beschaffen. Aufgrund eines oft geringeren Kapitals als bei Mehrpersonengesellschaften kann sich eine schlechtere Position bei Verhandlungen mit Gläubigern und Banken ergeben.

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