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Die Partnerschaftsgesellschaft

In einer Partnerschaftsgesellschaft können sich lediglich Angehörige sogenannter freier Berufe zusammenschließen.

Die Grundlagen sind im Partnerschaftsgesellschaftgesetz (PartGG) vertreten. Grundlage der Partnerschaftsgesellschaft ist ein Partnerschaftsvertrag in Schriftform. Darin wird neben Namen, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft auch die Vertretung nach außen und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten geregelt. Ist zur Vertretung im Vertrag nichts geregelt, vertreten alle Partner die Partnerschaft nach außen. Eine Mindestkapitaleinlage ist nicht notwendig.

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